Der Berliner Senat hat am Dienstag (26. Oktober 2021) neue Regeln für die Berliner Weihnachtsmärkte hinsichtlich der Corona-Pandemie bekannt gegeben. Alle Änderungen im Überblick.
Besucher von Berliner Weihnachtsmärkten müssen wegen der Corona-Pandemie eine Schutzmaske tragen. Allerdings gilt das nicht für Märkte, deren Veranstalter auf die 2G-Regel setzen.
Schon vor Bekanntgabe der neuen Regelung haben einige Veranstalter angekündigt, dass ihr Weihnachtsmarkt unter 2G-Bedingungen stattfinden wird. Dazu zählen unter anderem der Weihnachtsmarkt auf dem Gendarmenmarkt, der Weihnachtsmarkt auf der Zitadelle Spandau, der Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und der Weihnachtsmarkt am Roten Rathaus. Trotzdem werden die meisten Märkte nicht im 2G-Modell öffnen, da sich Zugangskontrollen oft schwierig gestalten würden.
Im Jahr 2021 gelten für Weihnachtsmärkte in Berlin aufgrund der Corona-Pandemie veränderte Bedingungen. Das 2G-Modell ist für alle Weihnachtsmärkte verpflichtend.
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3G-Modell nicht verpflichtend für Weihnachtsmärkte
Auf allen Weihnachtsmärkten, die nicht im 2G-Modell öffnen, hat zunächst einmal jeder Zutritt, wie Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nach der Senatssitzung erläuterte. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) greift dort also nicht zwingend. Das bedeutet, dass Ungeimpfte beim Eintritt keinen negativen Corona-Test nachweisen müssen.
Anders sieht es hingegen für geschlossenen Restaurants und Hütten auf dem Gelände der Weihnachtsmärkte aus. Dort können die Betreiber wählen, ob sie 2G oder 3G anwenden. Ungeimpfte hätten in diesem Falle nur bei 3G-Regelung Zutritt und müssten dabei auch ein negatives Testergebnis nachweisen.