04.12.2011 und 18.12.2011
Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Katrin Lompscher hat durch Allgemeinverfügung die Sonntage bestimmt, an denen Verkaufsstellen in Berlin im Jahr 2011 von 13.00 bis 20.00 Uhr aus den genannten Anlässen geöffnet sein dürfen. In der Regel nutzen jedoch die Berliner Geschäfte diese Möglichkeit der Sonntagsöffnung in der Zeit von 13 bis 18 Uhr.
Es gibt jedes Jahr einige feste, stadtweite Termine an denen Geschäfte in Berlin an einem Sonntag ihre Türen öffnen dürfen. Hinzu kommen dieses Jahr zwei Adventssonntage, nämlich der 2. und 4. Advent.
Für 2011 bedeutet dies, das der 04.12.2011 und der 18.12.2011 zur Öffnung berechtigt. Eine Pflicht zur Öffnung der Verkaufsstellen ist damit nicht verbunden. Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt.
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